Häufig gestellte Fragen
Psychotherapie
- Was ist Das?
Psychotherapie ist eine Behandlungsform, die bei allen Leiden eingesetzt werden kann, die unser Verhalten, unsere Emotionen und unser Denken betreffen.
Sie hilft allen Menschen, die sich selbst verstehen wollen. Um ihre Probleme im Alltag, mit Anderen, mit der Vergangenheit oder mit sich selbst zu verringern - manchmal sogar, um sie in Gänze zu heilen.
Für Psychotherapie braucht man Geduld. Mit sich selbst und dem Prozess der Therapie.
In der Psychotherapie gibt es keine einfachen Antworten oder Ratschläge.
Dafür gibt es langsam stattfindende Veränderungen, die langfristig hilfreich sind und ein symptomfreies Leben ermöglichen können.
Ich versuche jedem Menschen, der in meine Praxis kommt, auf Augenhöhe, mit Interesse und Unvoreingenommenheit, zu begegnen. Diese Haltung stellt für mich die Grundlage meiner therapeutischen Arbeit da.
Ebenso wichtig ist mir die Transparenz meines Vorgehens. Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen Therapieziele und wir stimmen das therapeutische Vorgehen miteinander ab. Dies kann sich je nach Entwicklung der Therapie ändern und sollte immer wieder reflektiert werden.
Das generelle Ziel einer Therapie ist, in Zukunft an ähnliche oder neue Probleme zuversichtlich herangehen zu können und handlungsfähig zu bleiben.
Das gelingt zunächst durch die Aufarbeitung der eigenen Problemhistorie und der eigenen Geschichte. So entsteht ein Verständnis für die Vergangenheit und die Möglichkeit, selbige aus der Distanz zu betrachten und zu analysieren.
Durch die Anwendung bestimmter Techniken und Methoden, können dann Lösungen für Probleme im Hier und Jetzt gefunden werden. Hierzu zählt auch die Wiederentdeckung eigener Bedürfnisse und eigener Stärken.
So können Sie einen wachen und klaren Umgang mit sich selbst finden. Das wiederum lässt Sie langfristig dem Leben unabhängiger und resilienter gegenüber treten.
Psychotherapeut*in, Psychiater*in, Psycholog*in
– Wer ist Was?
Psychologische Psychotherapeut*innen
Bsp. geschützter Titel:
a) M.Sc.- Psych. Vorname Nachname , Psychogische Psychotherapeut*in
b) Dipl.- Psych. Vorname Nachname , Psychogische Psychotherapeut*in
Psycholog*innen, die nach ihrem Studium eine im Durchschnitt etwa sechs Jahre dauernde Psychotherapie-Ausbildung (ca. 5 Jahre, ca. 2200 Stunden Theorie und Praxis) absolviert haben. Sie dürfen genauso wie Fachärzt*innen eine Kassenpraxis für Psychotherapie leiten oder dort tätig sein.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP)
Bsp. geschützter Titel:
a) M.Sc.- Psych. Vorname Nachname , Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
b) Dipl.- Psych. Vorname Nachname , Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
c) M.A. Sonderpädagogik Vorname Nachname , Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
d) Dipl. Sonderpädagogik Vorname Nachname , Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
(Sozial-)Pädagog*innen oder Psycholog*innen, die nach ihrem Studium eine im Durchschnitt etwa sechs Jahre dauernde Psychotherapie-Ausbildung (ca. 5 Jahre, ca. 2200 Stunden Theorie und Praxis) absolviert haben. Sie dürfen genauso wie Fachärzt*innen eine Kassenpraxis für Psychotherapie leiten oder dort tätig sein.
Ärztliche Psychotherapeuten/ Psychiater*innen
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ( Psychiater*innen)
Bsp. geschützter Titel:
a) Dr. med. Vorname Nachname Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
(„Dr. med.“ nur, wenn promoviert)
Ärzt*innen, die nach ihrem Medizinstudium eine Facharztausbildung im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie (ca. 5 Jahre) absolviert haben. Diese Fachärzt*innen behandeln insbesondere solche psychischen Erkrankungen, bei denen die medikamentöse Behandlung eine wichtige Rolle spielt. Ob in der jeweiligen Praxis Psychotherapie und/oder psychiatrische Behandlung angeboten wird, kann man in der Praxis erfragen.
Kinder- und Jugendlichenpsychiater*innen
Bsp. geschützter Titel:
a) Dr. med. Vorname Nachname Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie- und psychotherpaie
(„Dr. med.“ nur, wenn promoviert)
Ärzt*innen, die nach ihrem Medizinstudium eine Facharztausbildung in Psychiatrie für Kinder und Jugendliche (ca. 5 Jahre) absolviert haben. Diese Fachärzt*innen behandeln insbesondere solche psychischen Erkrankungen, bei denen die medikamentöse Behandlung eine wichtige Rolle spielt. Ob Psychotherapie und/oder psychiatrische Behandlung für Kinder und Jugendliche angeboten wird kann man in der jeweiligen Praxis erfragen.
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Bsp. geschützter Titel:
a) Dr. med. Vorname Nachname Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
(„Dr. med.“ nur, wenn promoviert)
Ärzt*innen, die nach ihrem Medizinstudium eine Facharztausbildung im Fachgebiet
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (ca. 5 Jahre) absolviert haben. Ärzt*innen mit dieser Facharztausbildung behandeln mit Psychotherapie und teilweise auch mit Medikation. Diese Ärztinnen und Ärzte behandeln insbesondere Menschen, bei denen psychische, seelische und körperliche Faktoren eng miteinander verflochten sind. Bsp.: psychosomatische Erkrankungen (z. B. chronische Schmerzen, funktionelle Beschwerden, Reizdarm, Herzneurosen), körperliche Erkrankungen mit erheblicher seelischer Mitbeteiligung (z. B. bei Krebs, Autoimmunerkrankungen, chronischen Leiden) , etc..
Fachgebundene ärztliche Psychotherapeuten
Ärzt*innen, die nach ihrem Medizinstudium eine Facharztausbildung (ca. 5-jährige Spezialisierung im Wahlfach: z. Bsp. in der Allgemeinmedizin oder Chirurgie oder Hals-Nasen-Ohren, etc.) gemacht haben. Sie müssen eine Zusatzqualifikation in Psychotherapie (ca. 700 Stunden, davon ca. 360 Stunden supervidierte Einzel/Gruppentherapie) haben, bevor sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten dürfen. Falls sie einen Kassensitz für Psychotherapie haben, haben sie sich entschieden, ausschließlich oder überwiegend psychotherapeutisch tätig zu sein.
Diese psychotherapeutisch qualifizierten Ärzt*innen behandeln ausschließlich psychische Erkrankungen oder Probleme, die mit ihrem eigenen Fachgebiet zu tun haben.
Diese Zusatz-Weiterbildung berechtigt nicht zur uneingeschränkten Psychotherapie im Sinne der Richtlinienpsychotherapie, sondern nur zur fachgebundenen psychotherapeutischen Behandlung.
Bsp. geschützter Titel:
a) Dr. med. Vorname Nachname („Dr. med.“ nur, wenn promoviert) Fachärztin für Allgemeinmedizin
mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
b) Vorname Nachname Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe
mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
c) Vorname Nachname Fachärztin für Arbeitsmedizin
mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
d) Vorname Nachname Fachärztin für XY
mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
etc....
Weitere Berufsbilder
Psycholog*innen
Ein Psychologiestudium ist ein wissenschaftliches Studium, in dem unterschiedliche Schwerpunkte studiert werden können. Neben dem häufigsten Bereich der klinischen Psychologie gibt es z.B. Rechtspsychologie, Wirtschaftspsychologie, pädagogische Psychologie und etliche weitere Spezialisierungen. Nach einem Studium dürfen Psycholog*innen in Kliniken tätig sein, sie haben allerdings keine postgraduale Ausbildung zur Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in absolviert und dürfen daher keine Psychotherapie anbieten, sondern nur Beratungsleistungen.
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie (HPA)
Eine geregelte Ausbildung gibt es nicht, lediglich eine Prüfung beim Gesundheitsamt. Die Heilerlaubnis kann erlangt werden, ohne ein psychotherapeutisches Verfahren erlernt zu haben.
Quelle: Teile aus DPTV 2022
Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, etc...
– Was ist Was?
Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Sie legen die sogenannten Richtlinienverfahren fest. Dies sind derzeit:
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
Analytische Psychotherapie
Die Analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.
Systemische Therapie
Die Systemische Therapie versteht psychische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen. Neben der Sicht auf Belastendes stehen die Nutzung eigener Kompetenzen und Fähigkeiten der Patientin oder des Patienten bzw. ihres oder seines Umfeldes im Mittelpunkt. Die Therapie orientiert sich an den Aufträgen und Anliegen der Patientinnen und Patienten. Ziel ist es, symptomfördernde Verhaltensweisen, Interaktionsmuster und Bewertungen umwandeln zu helfen und neue, gesundheitsfördernde Lösungsansätze zu entwickeln. In die Therapie können Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden. Die Systemische Therapie im Mehrpersonensetting, die dann beispielsweise gemeinsam mit der Kernfamilie oder der erweiterten Familie stattfindet, nutzt die Angehörigen als Ressource für die Behandlung und die Veränderung von bedeutsamen Beziehungen und Interaktionen.
Quelle: DPTV 2022
Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für das Erstgespräch (Sprechstunde) und die diagnostische Abklärung (Probatorik) werden ohne Beantragung von den Krankenversicherungen übernommen.
Bei einer Kurzzeittherapie (bis zu 24 Std.) muss ein kurzer Antrag gegenüber der Krankenkasse erfolgen, der durch ihre Psychotherapeutin gestellt wird.
Für eine Langzeittherapie (insgesamt 60 Std.) muss Ihre Psychotherapeutin einen ausführlichen Antrag gegenüber der Krankenkasse stellen. Danach entscheidet ein Gutachter über die Bewilligung der Therapie.
Das Höchstkontingent an Stunden für einen Behandlungsfall liegt in der Regel bei max. 80 Sitzungen.
Wenn eine Bewilligung vorliegt werden die Kosten vollständig von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.
Therapieen, die direkt über die gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden, werden nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet.
Private Krankenkassen
In der Regel erstatten die privaten Krankenkassen die Kosten für Ihre Psychotherapie. Je nach Vertrag kann es dabei jedoch erhebliche Unterschiede geben. Holen Sie deshalb bitte frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen ein und klären Sie, welche Formalitäten beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten sind und lassen Sie sich selbige zuschicken.
Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung auf Privatbasis werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
Beihilfe
Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein ausführlicher Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Bitten Sie frühzeitig um Zusendung derselbigen.
Selbstzahler
Einige Patienten entscheiden sich dafür, ihre Psychotherapie selbst zu zahlen. Die Abrechnung von Selbstzahlern, auch für eine psychologische Beratung/Coaching erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Sitzung kostet dann meist (Dauer: 50 Minuten) um die 118 Euro.
Ablauf
Therapieplatzsuche
Zunächst sollten Sie sich Gedanken dazu machen, auf was es Ihnen bei Ihrem zukünftigen Psychotherapeuten ankommt- wem gegenüber könnten Sie sich am ehesten öffnen?
- Geschlecht
- Alter
- Entfernung der Praxis zu Ihrem Wohnort
Welches der vier anerkannten Richtlinienverfahren soll durchgeführt werden?
Fragen Sie zudem im Freundeskreis, bei Ihrem Hausarzt, Neurologen oder Psychiater nach, an wen Sie sich noch wenden können. Auch die Krankenkassen und die Terminservicestelle der KVNO bieten eine Vermittlung zu Kolleginnen und Kollegen an.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Durchführung mindestens einer psychotherapeutischen Sprechstunde am Beginn einer Psychotherapie ist für alle gesetzlich Versicherten Pflicht.
Durch die psychotherapeutischen Sprechstunden haben Patienten, die noch nicht in psychotherapeutischer Behandlung sind, die Möglichkeit, zeitnah eine Erstberatung zu erhalten, in welcher eine erste diagnostische Einschätzung erfolgt, der Therapiebedarf geklärt wird und eine Beratung zu Therapieformen und -angeboten sowie zu alternativen Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Selbsthilfegruppen) stattfindet.
Diese Gelegenheit können Sie auch nutzen, um einen ersten Eindruck zu bekommen und zu klären, ob "die Chemie" zwischen Ihnen und dem potentiellen Psychotherapeuten stimmt.
Ein Anspruch auf einen Therapieplatz bei dem jeweiligen Psychotherapeuten leitet sich daraus nicht ab, da Therapeuten verpflichtet sind, eine bestimmte Anzahl Sprechstunden im Monat anzubieten, jedoch nicht unbedingt einen Therapieplatz frei haben.
Warteliste
Viele niedergelassene Kollegen /-innen führen eine begrenzte Warteliste, auf der Sie sich nach der Sprechstunde vormerken lassen können. So beginnt die Psychotherapie leider oft mit einer mehr oder weniger langen Wartezeit.
Sie können die Wartezeit auch nutzen, um sich auf die Therapie vorzubereiten. Dies kann darin bestehen, Unterlagen und Befunde (Klinikberichte, Arztbriefe) zusammenzustellen, sich Notizen zu machen (z.B. was in der Therapie besprochen und erreicht werden soll) oder ein Protokoll über Ihre Beschwerden zu führen (z.B. als Symptom-Tagebuch).
Spezialfall: Akutbehandlung
Im Falle eines besonders dringenden Behandlungsbedarfs, haben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Möglichkeit, im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde eine psychotherapeutische Akutbehandlung einzuleiten. Diese umfasst 12 Einzelsitzungen und ist ohne Genehmigungsverfahren durchführbar. Die Sitzungen der Akutbehandlung werden mit möglichen nachfolgend beantragten Stundenkontingenten verrechnet.
Therapiebeginn: Probatorik
Die ersten Sitzungen der psychotherapeutischen Behandlung, die sogenannte Probatorik, dient dem beiderseitigen Kennenlernen, der Zielklärung und weiterführenden Diagnostik, der Antragstellung und der Therapieplanung. Zu Beginn einer Verhaltenstherapie können maximal 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Sie werden in jedem Fall von der Krankenversicherung übernommen.
Falls Sie mehrere Therapeuten kennenlernen möchten, stehen Ihnen bei jeder/jedem Psychotherapeutin/en erneut 4 probatorische Sitzungen zu.
Nach der Probatorik können weitere Sitzungen nur durchgeführt werden, wenn sie vom jeweiligen Kostenträger im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Antragsverfahrens genehmigt wurden.
Psychotherapieantrag und Kostenübernahme
Der Psychotherapieantrag für Kurzzeittherapie (KZT1 und KZT2, 2x 12 = 24 Sitzungen) ist ohne Gutachterverfahren möglich. Es wird lediglich geprüft, ob Sie in der Vergangenheit bereits eine Psychotherapie erhalten haben und wie lange diese zurückliegt (mind. 2 Jahre).
Wird eine Langzeittherapie oder die Verlängerung (Umwandlung) einer Kurzzeittherapie beantragt (insgesamt 60 Sitzungen) oder liegt die letzte Psychotherapie weniger als 2 Jahre zurück, wird in einem anonymisierten, schriftlichen Verfahren ein Gutachter eingeschaltet, der die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer längeren Behandlung prüft. Für dieses Gutachterverfahren ist von Ihrem Psychotherapeuten oder Ihrer Psychotherapeutin ein ausführlicher Bericht anzufertigen. Nach Prüfung des Berichtes empfiehlt der Gutachter im positiven Fall dem Kostenträger, die beantragte Behandlung (weiter) zu bewilligen.
Therapieverlauf
Eine Psychotherapiesitzung dauert max. 50 Minuten. In Ausnahmefällen sind auch längere (oder kürzere) Sitzungen möglich. Vor allem zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Termine üblich. Gelegentlich können auch zwei oder mehr Sitzungen pro Woche erforderlich sein.
In manchen Sitzungen werden therapeutische Hausaufgaben aufgegeben. Dies kann die Beobachtung eines Symptoms (z.B. Protokollieren der Stimmung) oder die Anwendung einer neuen Verhaltensweise sein. Die Hausaufgaben sind zentraler Bestandteil der Verhaltenstherapie. Durch die Hausaufgaben "wirkt" die Psychotherapie zwischen den Sitzungen.
Es empfiehlt sich, eine Therapiemappe anzulegen- manche Patienten führen ein Therapiebuch um die eigene Entwicklung besser nachvollziehen zu können oder schreiben sich Ihre Gedanken nach den Sitzungen auf.
Therapieunterbrechung, Therapeutenwechsel
Mit zunehmender Therapiedauer kann die Häufigkeit der psychotherapeutischen Kontakte in Absprache mit Ihnen verringert werden (z. B. 14-tägige Sitzungen). Grundsätzlich kann die Behandlung auch unterbrochen werden (z. B. bei einem Auslandsaufenthalt), die Therapiepause sollte jedoch nicht länger als sechs Monate andauern, weil sonst die Genehmigung der Krankenkasse erneut eingeholt werden muss. Auch wenn die Genehmigung an den Psychotherapeuten gebunden ist, der sie beantragt hat, ist auch während einer Psychotherapie ein Therapeutenwechsel prinzipiell möglich (z. B. bei einem Wohnortwechsel). Auf Antrag überträgt die Krankenkasse das Reststundenkontingent auf den zukünftigen Psychotherapeuten, vorausgesetzt dieser ist für das gleiche Psychotherapieverfahren zugelassen.
Therapieende
Auch eine Langzeittherapie kann im Ausnahmefall über die 60. Sitzung hinaus verlängert werden. Hierfür ist erneut eine ausführliche schriftliche Begründung einzureichen, die im Gutachterverfahren geprüft wird. Durchschnittlich dauert eine Psychotherapie 12 bis 18 Monate.
Wenn ein hinreichender Therapieerfolg erreicht wurde, wird die Behandlung (ggf. auch vor Ausschöpfung des Stundenkontingentes) im gegenseitigen Einvernehmen beendet. In der Abschlussphase werden wichtige Therapieinhalte wiederholt, vorbeugende Maßnahmen gegen einen Rückfall (ein Wiederauftreten der Problematik) besprochen und ein Notfallplan erstellt.
Auch nach dem Therapieende besteht (ohne neuerlichen Antrag) die Möglichkeit, gelegentlich Termine bei Ihrem Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen.
Alle Angaben zu Stundenkontingenten, Therapiedauer etc. beziehen sich auf mein Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie.